Referentenentwurf zum GKV-Änderungsgesetz

Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell einen Referentenentwurf zum GKV-Änderungsgesetz vorgelegt, durch das schnell die wichtigsten Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht werden sollen. Besonders zu begrüßen ist, dass durch eine Änderung von § 6 Abs. 4 BPflV klargestellt wird, dass der Maßstab für die Nachverhandlungen über die fehlenden Personalstellen nach der Psychiatrie- Personalverordnung die tatsächlich am 31. Dezember 2008 realisierte Personalbesetzung ist. In der Begründung wird unterstrichen, dass dies „nicht eine im Rahmen früherer Budgetvereinbarungen lediglich vereinbarte Stellenzahl“ sein könne.

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Aussetzung der OPS-Kodes „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen“

Heute hat in Berlin die Sitzung der Selbstverwaltungspartner (GKV, PKV, DKG) gemeinsam mit Vertretern des BMG und des InEK zur Ausgestaltung der Leistungserfassung bzw. Leistungsdokumentation im neuen Vergütungssystem stattgefunden.
Aufgrund vorläufiger mündlicher Informationen werden sich die Verhandlungspartner gemeinsam an den Bundesgesundheitsminister wenden. Ziel dieser Initiative ist es, die Aussetzung der OPS-Kodes „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen“ (9-60 bis 9-64) zu erreichen. Die GKV’en werden zu Beginn des Jahres 2010 auf Abzüge verzichten, wenn diese OPS-Kodes nicht dokumentiert werden.Die Eintypisierung in die Behandlungsbereiche der PsychPV (sogen. Pseudo-OPS) ist davon unberührt. Die Zeit der Aussetzung soll dafür genutzt werden, die vorhandenen OPS-Kodes zu überarbeiten. (Mitteilung KHB)

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Ausgrenzung durch Erhebungsbogen

Der Strukturerhebungsbogen des InEK, so wie er Anfang September 2009 an einige Häuser versendet worden sei, ist ja grauenvoll. Was sich die Schreibtischtäter wieder zur Knechtung der Psychiatrie ausdenken. Anstatt die Psych-PV und deren Finanzierung an die erschwerten Bedingungen der Gegenwart und die Erwartung in der Zukunft anzupassen, werden wieder Fragen gestellt, hinter denen eindeutig eine Reduzierungsabsicht von Leistungserstattungen oder Fortsetzung der Subventionierung der Somatik durch die Krankenhauspsychiatrie steht. Wenn man danach fragt, wie viele Patienten aus der PIA in die vollstationäre Behandlung eingeliefert wurden, dann will man nur wissen, wann und vor allem im welchen Umfang sich die PIA zur Kostenreduktion nicht ausgezahlt hat. Die Tatsache, dass wir bei einer Erkrankungssteigerung pro Jahr um 0,5% mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben und haben werden, scheint niemanden nationalökonomisch zu interessieren. Weiterlesen

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Psych-PV zu hundert Prozent

Zu Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BPflV)

In Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb sind in § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 die Wörter „zu 90 Prozent“ durch die Wörter „zu 100 Prozent“ zu ersetzen.


Begründung:

Bei der Festsetzung bzw. Berechnung tagesgleicher Pauschalen zur Finanzierung der psychiatrischen Krankenhausleistungen ist von einer Umsetzung zu 100 Prozent der Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) auszugehen. Nur so ist gewährleistet, dass die qualitative Absicherung der psychiatrischen Versorgung erfolgt. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Evaluation der PsychPV im Jahre 2005 hat ergeben, dass die Vorgaben der PsychPV in den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken im Durchschnitt nur noch zu 90 Prozent erfüllt werden. Seitdem dürfte sich die Situation aufgrund der „Deckelung“ weiter verschärft haben. Als Voraussetzung für den Einstieg in ein neues Entgeltsystem muss die Chance für Krankenhäuser eröffnet werden, die Kriterien der PsychPV wieder zu erfüllen, ansonsten würde der niedrigere Status quo bei Ermittlung des Basistageswertes festgeschrieben. Dies gilt umso mehr, als die in Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe d in § 4 Abs. 10 KHEntgG vorgesehene finanzielle Förderung bei Neueinstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für die psychiatrischen Einrichtungen nicht gilt.

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AG der Obersten Landesbehörden – AOLG

In der 20. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden am 15./16.11.2007 in Wiesloch wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden (AOLG) unterstützt den Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit, ein eigenständiges, tagesbezogenes, pauschaliertes Vergütungssystem für psychiatrisch-psychotherapeutische Krankenhäuser und Fachabteilungen zu entwickeln. Als Ausgangsgrundlage hierfür sollen die Leistungskomplexe, die der Psychiatrie-Personalverordnung zu Grunde liegen, genutzt werden. Bei der Gestaltung eines solchen Entgeltsystems ist zu beachten, dass die Kliniken aktuell und perspektivisch in die Lage versetzt werden, ihrer Verantwortung im System der regionalen Versorgung nachzukommen.
Dazu gehört eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung, um die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung erfüllen zu können.“

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Grundlagen zu Finanzierung der Psych-PV

Das Material zu Realität Psych-PV stammt vom Oktober 2000. Eigentlich ist die rechtliche Situation so gestaltet, dass es kein Problem geben sollte, die erforderlichen Mittel bei den Pflegesatzverhandlungen zu vereinbaren. Die Ergebnisse sind aber so, wie sie durch die Evaluation der Aktion Psychisch Kranke festgestellt worden sind – in der Realität sitzen die Kostenträger am längeren Hebel und erpressen in den Pflegesatzverhandlungen die Krankenhäuser mit Vermengung von völlig verschiedenen Problemen (wenn du auf die Rechte aus der Psych-PV verzichtest, dann können wir dir das andere bezahlen, oder so ähnlich, wie auch immer…das Ergebnis ist immer gleich, eben 10% weniger für psychisch kranke Menschen). Deshalb ist es interessant, sich auf die Grundlagen zu erinnern, die bereits im Jahr 2000 deutlich formuliert wurden. Weiterlesen

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Die BPflV gilt weiter für Krankenhäuser und Abteilungen der Psych-PV

vorgestellt beim DGPPN-Kongreß am 30. November 2002 im ICC Berlin:

• Insgesamt unterliegen circa 750 Einrichtungen und Abteilungen mit rund 62000 Betten der Psych-PV mit 2,6 Mrd. € Budgetvolumen (ca. 5% der Gesamtausgaben für Krankenhausbehandlung)).
• Ein Großteil entfällt auf Erwachsenenpsychatrie mit 593 Einrichtungen und Abteilungen und rund 57000 Betten.

Schwerpunkte bilden die
Allgemeine Psychiatrie (378),
Allgemeine Psychatrie/Tagesklinik (162) und
Allgemeine Psychiatrie/Suchtbehandlung (21).

AOK-Bundesverband
Geschäftsbereich Gesundheit

Johann-Magnus v. Stackelberg
Geschäftsführer Gesundheit
AOK-Bundesverband

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Briefe an die Politik

November 2007

An aktive Politiker mit der Bitte um Unterstützung. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken benötigen eine neue gesetzliche Grundlage für ihre Personalausstattung. Diese sollte auf der Psychiatrie-Personalverordnung aufbauen.

Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist:

Die bundesdeutschen Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie – im Bereich der Kinder- und Jugend- sowie der Erwachsenenpsychiatrie – leiden unter Personalnot.

Die Personalausstattung psychiatrisch-psychotherapeutischer Kliniken, die für eine angemessene stationäre Behandlung erforderlich ist, wird über die Personalverordnung Psychiatrie (Psych-PV) bundeseinheitlich geregelt. Eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführte bundesweite Umfrage zur Evaluation der Psych-PV durch die Aktion Psychisch Kranke hat aber ergeben, dass die Personalstellen gemäß Psych-PV in bedrohlicher Weise unterfinanziert sind. Die Kliniken können die notwendige Personalausstattung nicht mehr vorhalten.

Der Grund für die allgemeine Absenkung der Personalausstattung ist eine seit über 10 Jahren gültige Regelung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV § 6 Abs. 2). Sie hat bewirkt, dass die in den jährlichen Budgetverhandlungen der Krankenhäuser maximal erreichbaren Budgetzuwächse seit Jahren regelmäßig bedeutend unter den tariflich bedingten Personalkostensteigerungen geblieben sind. In einem Teil der Kliniken bestehen mittlerweile z.T. erhebliche Personalengpässe, wie man sie aus der Zeit vor Einführung der Psych-PV kennt. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken haben infolge des sehr hohen Personalkostenanteils (ca. 80 %) die „BAT-Schere“ stärker betroffen als die somatischen (hier Personalkostenanteil ca. 65 %). Auf diese Weise ist das Gebot der Gleichbehandlung psychisch und somatisch Kranker de facto unterlaufen worden. Weiterlesen

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Gelder für psychisch Kranke fremdverwendet

Die Personalausstattung nach der Psych-PV wird in den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken in der Bundesrepublik nur zu etwa 90% erfüllt. Das hat die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführte bundesweite Umfrage zur Evaluation der Psych-PV durch die Aktion Psychisch Kranke ergeben; dass die Personalstellen gemäß Psych-PV in bedrohlicher Weise unterfinanziert sind. Die Kliniken können die notwendige Personalausstattung nicht mehr vorhalten.

Den psychisch kranken Menschen werden dadurch bezogen auf das Jahr 2004 etwa 260.000.000 € vorenthalten. Bei betriebswirtschaftlichen Betrachtung könnte herausgefunden werden, dass die Bundesdeutsche Psychiatrie und Psychotherapie der Regelversorgung mit etwa 1 Milliarde EURO/Jahr die anderen Bereiche des Gesundheitswesens quersubvetioniert – d.h. auf Kosten von psychisch kranken Menschen. Ein Umstand der weder tragbar noch für eine humane Gesellschaft mit sozialen Anspruch verständlich ist. Weiterlesen

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Vorwort der Urväter der Psych-PV

(Vorwort zur vierten Auflage)

Die vierte Auflage wird notwendig, nachdem die GKV-Gesundheitsreform 2000 und das Fallpauschalengesetz im Jahr 2002 die Geltung der Psychiatrie-Personalverordnung bekräftigt haben. Auch das Beitragssicherungsgesetz zum Ende des Jahres 2002 hat die Verankerung der Psych-PV in der Bundespflegesatzverordnung (§6) nicht verändert. Zwar war im Gesetzesentwurf 1999 vorgesehen, auch die psychiatrische Krankenhausbehandlung nach diagnose-bezogenen Fallpauschalen (DRG) zu vergüten, doch wurde dies nach Einwendungen von verschiedenen Seitzen zurückgezogen. Dafür maßgeblich waren einerseits die positiven Ergebnisse der „Bundesweiten Erhebung zur Evaluation der Psychiatrie-Personalverordnung“ (Band 99 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, 1998), die von der Aktion Psychisch Kranke, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen in Kooperation mit den verschiedenen Arbeitskreisen auf Klinikseite durchgeführt worden war. Weiterlesen

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