Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell einen Referentenentwurf zum GKV-Änderungsgesetz vorgelegt, durch das schnell die wichtigsten Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht werden sollen. Besonders zu begrüßen ist, dass durch eine Änderung von § 6 Abs. 4 BPflV klargestellt wird, dass der Maßstab für die Nachverhandlungen über die fehlenden Personalstellen nach der Psychiatrie- Personalverordnung die tatsächlich am 31. Dezember 2008 realisierte Personalbesetzung ist. In der Begründung wird unterstrichen, dass dies „nicht eine im Rahmen früherer Budgetvereinbarungen lediglich vereinbarte Stellenzahl“ sein könne.
Aussetzung der OPS-Kodes “Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen”
Heute hat in Berlin die Sitzung der Selbstverwaltungspartner (GKV, PKV, DKG) gemeinsam mit Vertretern des BMG und des InEK zur Ausgestaltung der Leistungserfassung bzw. Leistungsdokumentation im neuen Vergütungssystem stattgefunden.
Aufgrund vorläufiger mündlicher Informationen werden sich die Verhandlungspartner gemeinsam an den Bundesgesundheitsminister wenden. Ziel dieser Initiative ist es, die Aussetzung der OPS-Kodes “Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen” (9-60 bis 9-64) zu erreichen. Die GKV’en werden zu Beginn des Jahres 2010 auf Abzüge verzichten, wenn diese OPS-Kodes nicht dokumentiert werden.Die Eintypisierung in die Behandlungsbereiche der PsychPV (sogen. Pseudo-OPS) ist davon unberührt. Die Zeit der Aussetzung soll dafür genutzt werden, die vorhandenen OPS-Kodes zu überarbeiten. (Mitteilung KHB)
Psych-PV zu hundert Prozent
Zu Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BPflV)
In Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb sind in § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 die Wörter “zu 90 Prozent” durch die Wörter “zu 100 Prozent” zu ersetzen.
Begründung:
Bei der Festsetzung bzw. Berechnung tagesgleicher Pauschalen zur Finanzierung der psychiatrischen Krankenhausleistungen ist von einer Umsetzung zu 100 Prozent der Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) auszugehen. Nur so ist gewährleistet, dass die qualitative Absicherung der psychiatrischen Versorgung erfolgt. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Evaluation der PsychPV im Jahre 2005 hat ergeben, dass die Vorgaben der PsychPV in den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken im Durchschnitt nur noch zu 90 Prozent erfüllt werden. Seitdem dürfte sich die Situation aufgrund der “Deckelung” weiter verschärft haben. Als Voraussetzung für den Einstieg in ein neues Entgeltsystem muss die Chance für Krankenhäuser eröffnet werden, die Kriterien der PsychPV wieder zu erfüllen, ansonsten würde der niedrigere Status quo bei Ermittlung des Basistageswertes festgeschrieben. Dies gilt umso mehr, als die in Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe d in § 4 Abs. 10 KHEntgG vorgesehene finanzielle Förderung bei Neueinstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für die psychiatrischen Einrichtungen nicht gilt.
AG der Obersten Landesbehörden – AOLG
In der 20. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden am 15./16.11.2007 in Wiesloch wurde folgender Beschluss gefasst:
“Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden (AOLG) unterstützt den Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit, ein eigenständiges, tagesbezogenes, pauschaliertes Vergütungssystem für psychiatrisch-psychotherapeutische Krankenhäuser und Fachabteilungen zu entwickeln. Als Ausgangsgrundlage hierfür sollen die Leistungskomplexe, die der Psychiatrie-Personalverordnung zu Grunde liegen, genutzt werden. Bei der Gestaltung eines solchen Entgeltsystems ist zu beachten, dass die Kliniken aktuell und perspektivisch in die Lage versetzt werden, ihrer Verantwortung im System der regionalen Versorgung nachzukommen.
Dazu gehört eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung, um die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung erfüllen zu können.”
Die BPflV gilt weiter für Krankenhäuser und Abteilungen der Psych-PV
vorgestellt beim DGPPN-Kongreß am 30. November 2002 im ICC Berlin:
• Insgesamt unterliegen circa 750 Einrichtungen und Abteilungen mit rund 62000 Betten der Psych-PV mit 2,6 Mrd. € Budgetvolumen (ca. 5% der Gesamtausgaben für Krankenhausbehandlung)).
• Ein Großteil entfällt auf Erwachsenenpsychatrie mit 593 Einrichtungen und Abteilungen und rund 57000 Betten.
Schwerpunkte bilden die
Allgemeine Psychiatrie (378),
Allgemeine Psychatrie/Tagesklinik (162) und
Allgemeine Psychiatrie/Suchtbehandlung (21).
AOK-Bundesverband
Geschäftsbereich Gesundheit
Johann-Magnus v. Stackelberg
Geschäftsführer Gesundheit
AOK-Bundesverband
Briefe an die Politik
November 2007
An aktive Politiker mit der Bitte um Unterstützung. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken benötigen eine neue gesetzliche Grundlage für ihre Personalausstattung. Diese sollte auf der Psychiatrie-Personalverordnung aufbauen.
Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist:
Die bundesdeutschen Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie – im Bereich der Kinder- und Jugend- sowie der Erwachsenenpsychiatrie – leiden unter Personalnot.
Die Personalausstattung psychiatrisch-psychotherapeutischer Kliniken, die für eine angemessene stationäre Behandlung erforderlich ist, wird über die Personalverordnung Psychiatrie (Psych-PV) bundeseinheitlich geregelt. Eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführte bundesweite Umfrage zur Evaluation der Psych-PV durch die Aktion Psychisch Kranke hat aber ergeben, dass die Personalstellen gemäß Psych-PV in bedrohlicher Weise unterfinanziert sind. Die Kliniken können die notwendige Personalausstattung nicht mehr vorhalten.
Der Grund für die allgemeine Absenkung der Personalausstattung ist eine seit über 10 Jahren gültige Regelung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV § 6 Abs. 2). Sie hat bewirkt, dass die in den jährlichen Budgetverhandlungen der Krankenhäuser maximal erreichbaren Budgetzuwächse seit Jahren regelmäßig bedeutend unter den tariflich bedingten Personalkostensteigerungen geblieben sind. In einem Teil der Kliniken bestehen mittlerweile z.T. erhebliche Personalengpässe, wie man sie aus der Zeit vor Einführung der Psych-PV kennt. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken haben infolge des sehr hohen Personalkostenanteils (ca. 80 %) die „BAT-Schere“ stärker betroffen als die somatischen (hier Personalkostenanteil ca. 65 %). Auf diese Weise ist das Gebot der Gleichbehandlung psychisch und somatisch Kranker de facto unterlaufen worden. Weiterlesen ‘Briefe an die Politik’ »
Gelder für psychisch Kranke fremdverwendet
Die Personalausstattung nach der Psych-PV wird in den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken in der Bundesrepublik nur zu etwa 90% erfüllt. Das hat die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführte bundesweite Umfrage zur Evaluation der Psych-PV durch die Aktion Psychisch Kranke ergeben; dass die Personalstellen gemäß Psych-PV in bedrohlicher Weise unterfinanziert sind. Die Kliniken können die notwendige Personalausstattung nicht mehr vorhalten.
Den psychisch kranken Menschen werden dadurch bezogen auf das Jahr 2004 etwa 260.000.000 € vorenthalten. Bei betriebswirtschaftlichen Betrachtung könnte herausgefunden werden, dass die Bundesdeutsche Psychiatrie und Psychotherapie der Regelversorgung mit etwa 1 Milliarde EURO/Jahr die anderen Bereiche des Gesundheitswesens quersubvetioniert – d.h. auf Kosten von psychisch kranken Menschen. Ein Umstand der weder tragbar noch für eine humane Gesellschaft mit sozialen Anspruch verständlich ist. Weiterlesen ‘Gelder für psychisch Kranke fremdverwendet’ »
Vorwort der Urväter der Psych-PV
(Vorwort zur vierten Auflage)