Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell einen Referentenentwurf zum GKV-Änderungsgesetz vorgelegt, durch das schnell die wichtigsten Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht werden sollen. Besonders zu begrüßen ist, dass durch eine Änderung von § 6 Abs. 4 BPflV klargestellt wird, dass der Maßstab für die Nachverhandlungen über die fehlenden Personalstellen nach der Psychiatrie- Personalverordnung die tatsächlich am 31. Dezember 2008 realisierte Personalbesetzung ist. In der Begründung wird unterstrichen, dass dies „nicht eine im Rahmen früherer Budgetvereinbarungen lediglich vereinbarte Stellenzahl“ sein könne.
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