Psych-PV weblog geht ans Netz

In den letzten Jahren häufen sich Klagen über die nicht mehr ausreichende Versorgung von psychisch kranken Menschen in den Bundesdeutschen Kliniken. Obwohl in Fortsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung 1990 zur nachhaltigen Abschaffung der durch die Psychiatrie-Enquete von 1975 festgestellten inhumanen Zuständen im Jahr 1990 die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) eingeführt wurde, muss heute mit Sorge festgestellt werden, dass dieses Vorhaben nur bis 1995 während der Umsetzungsphase durchgehalten wurde. Danach erfolgte durch Deckelungen und „BAT-Schere“ jährlich ein stetiger Personalabbau. Damit befinden wir uns fast in Jahr 1975 wieder. Damit es nicht in der Realität als gegeben etabliert wird, soll der heute ans Netz gehende Weblog Psych-PV die verschiedenen Maßnahmen und Bemühungen zur vollen Erhaltung und Umsetzung der Psych-PV durch Informationen unterstützen.

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Sachzwang Falle und Begehrlichkeiten

Niemand wünscht sich die Rückkehr der unmenschlichen Psychiatrie von 1975 und davor. Sagen zumindest alle, auch Politiker. Aber gerade Politiker und Budgetverteiler (Kostenträger) benutzen die Psychiatrie als Milchkuh, um die Löcher im Gesundheitswesen meinen finanzieren zu können. Dem einem wegnehmen, dem anderem geben – eine hilflose Politik, die Zeichen der Zeit nicht verstanden hat. Bei den anstehenden Bundestagswahlen werden aber die erreichten Ergebnisse der Gesundheitsreformen beim Wähler gar nicht gut ankommen. Ungefähr jeder zehnte Bundesdeutsche braucht irgendwann Mal in seinem Leben die Hilfe der Psychiatrie. Dabei erwartet er Qualität und für sein weiteres Leben gute Ergebnisse. Diese sind aber mit der derzeitigen Politik im Gesundheitswesen nicht mehr ausreichend zu erreichen.

Bei der nächsten Bundestagswahl werden soziale Standards große Rolle spielen. Eine Zielvorgabe von Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel. Die SPD versucht schon mal mit dem gerade verabschiedeten Programm vorzupreschen, in dem sie nur durch eine Aufweichung der Agenda 2010 beim Wähler mit einer „Glättung“ der Zumutungen an die „Schmerzgrenze“ versucht zu Punkten. Weiterlesen

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Durch eine Vergütung mit Fallpauschalen kann eine sachgerechte Versorgung der Patienten nicht gewährleistet werden

„…Die Budgets der Krankenhäuser insgesamt sind seit 1993 durch die BPflV „gedeckelt“, wobei aber die Personalbemessung gemäß PsychPV einen Ausnahmetatbestand (§ 6 Abs. Nr. 4 BPflV) darstellt. Die somatische Krankenhausmedizin wird inzwischen nicht mehr über die BPflV finanziert, sondern gemäß Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG). Die Einbeziehung der psychiatrisch psychotherapeutischen sowie der psychosomatischen Krankenhausbehandlung in das DRGFinanzierungssystem hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 mit guten Gründen abgelehnt.

Gemäß der ursprünglichen Formulierung des Gesetzestextes (GKV-Gesundheitsreform 2000) „kann durch eine Vergütung mit Fallpauschalen eine sachgerechte Versorgung der Patienten nicht gewährleistet werden“. Diese Erkenntnis gilt unverändert: Es sind keine Patientenmerkmale (z.B. Diagnose) bekannt, die einen hinreichend prädiktorischen Wert für den Bedarf an personellen Ressourcen und Zeit (Verweildauer) und damit für die Kosten hätten. Folglich variiert dieser Bedarf zwischen den psychisch Kranken weitgehend unvorhersagbar. Wenn pauschaliert entgolten würde, dann würden aus dem ökonomischen Anreiz extrem kurze, unzureichende Verweildauern resultieren mit massiver Steigerung der Wiederaufnahmerate und schlechten Behandlungsergebnissen. Entsprechende Erfahrungen wurden in den 80er Jahren in den USA gemacht und deshalb die Anwendung pauschalierender Entgeltsysteme auf psychische Krankheiten aufgegeben…“ (Konzept für ein zukünftiges Entgeltsystem der Krankenhausbehandlung in Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik für alle Altersgruppen)

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