Referentenentwurf zum GKV-Änderungsgesetz

Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell einen Referentenentwurf zum GKV-Änderungsgesetz vorgelegt, durch das schnell die wichtigsten Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht werden sollen. Besonders zu begrüßen ist, dass durch eine Änderung von § 6 Abs. 4 BPflV klargestellt wird, dass der Maßstab für die Nachverhandlungen über die fehlenden Personalstellen nach der Psychiatrie- Personalverordnung die tatsächlich am 31. Dezember 2008 realisierte Personalbesetzung ist. In der Begründung wird unterstrichen, dass dies „nicht eine im Rahmen früherer Budgetvereinbarungen lediglich vereinbarte Stellenzahl“ sein könne.

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3 Antworten zu Referentenentwurf zum GKV-Änderungsgesetz

  1. admin sagt:

    ja, nur keine Kasse hält sich dran, das ist das Problem

  2. Susanne sagt:

    Aber ein wikrlich guter Schritt in die richtige Richtung!

  3. admin sagt:

    ja, aber leider nicht umgesetzt. In kaum einem Krankenhaus sind die Psych-PV-Stellen zu 100% umgesetzt. Wahrscheinlich wachen die Kassen erst dann auf, wenn sie ihre eigenen Zahlen auch ernst nehmen – Zunahme von psychischen Erkrankungen, Zunahme von Krankheitstagen wg. psychischen Erkrankungen. Diese Entwicklung wird sich noch verschärfen, weil sichdie Bedingungen für psychosoziale Gesundheit nicht verbessert sondern verschlechtert haben. Siehe Arbeistwelt und Niedriglohnsektor.

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