AG der Obersten Landesbehörden – AOLG

In der 20. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden am 15./16.11.2007 in Wiesloch wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden (AOLG) unterstützt den Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit, ein eigenständiges, tagesbezogenes, pauschaliertes Vergütungssystem für psychiatrisch-psychotherapeutische Krankenhäuser und Fachabteilungen zu entwickeln. Als Ausgangsgrundlage hierfür sollen die Leistungskomplexe, die der Psychiatrie-Personalverordnung zu Grunde liegen, genutzt werden. Bei der Gestaltung eines solchen Entgeltsystems ist zu beachten, dass die Kliniken aktuell und perspektivisch in die Lage versetzt werden, ihrer Verantwortung im System der regionalen Versorgung nachzukommen.
Dazu gehört eine Änderung der Bundespflegesatzverordnung, um die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung erfüllen zu können.“

Dieser Beitrag wurde unter AOLG, Bundespflegesatzverordnung, Gesundheitsministerium, pauschaliertes Vergütungssystem, Pflichtversorgung, Psych-PV, regionale Versorgung abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert