Aussetzung der OPS-Kodes „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen“

Heute hat in Berlin die Sitzung der Selbstverwaltungspartner (GKV, PKV, DKG) gemeinsam mit Vertretern des BMG und des InEK zur Ausgestaltung der Leistungserfassung bzw. Leistungsdokumentation im neuen Vergütungssystem stattgefunden.
Aufgrund vorläufiger mündlicher Informationen werden sich die Verhandlungspartner gemeinsam an den Bundesgesundheitsminister wenden. Ziel dieser Initiative ist es, die Aussetzung der OPS-Kodes „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen“ (9-60 bis 9-64) zu erreichen. Die GKV’en werden zu Beginn des Jahres 2010 auf Abzüge verzichten, wenn diese OPS-Kodes nicht dokumentiert werden.Die Eintypisierung in die Behandlungsbereiche der PsychPV (sogen. Pseudo-OPS) ist davon unberührt. Die Zeit der Aussetzung soll dafür genutzt werden, die vorhandenen OPS-Kodes zu überarbeiten. (Mitteilung KHB)

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2 Antworten zu Aussetzung der OPS-Kodes „Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen“

  1. Wolfgang Pohl sagt:

    Bis heute (07.05.2010) führt das DIMDI die Kodes noch auf. Ist diese Information noch aktuell, oder werden die Kodes nicht mehr noch überarbeitet?

  2. admin sagt:

    Nein, die Umsetzung der Codes ist ab 1.7.2010 wie vorgesehen Pflicht. Der Zug der Unvernunft fährt weiter.

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