(Vorwort zur vierten Auflage)
Andrerseits wurde die Tatsache berücksichtigt, dass aus psychiatrischen Diagnosen die notwendige stationäre Behandlungsleistung nur völlig unzureichend hergeleitet werden kann. Die negativen Auswirkungen von psychiatrischen Fallpauschalen in den USA in Bezug auf Fallzahl und Behandlungsqualität sowie die positiven Steuerungsmöglichkeiten auf der Grundlage der Psych-PV wurden in der Stellungnahme der Aktion Psychisch Kranke zum Gesetzentwurf der GKV-Gesundheitsreform 2000 zusammengefasst (und hier im Anhang 9 wiedergegeben).
In den vergangen Jahren wurden von Zeit zu Zeit Stimmen laut, die Psych-PV müsse überarbeitet werden. Richtig ist: Im Jahr 1990 waren die seitdem gestiegenen Anforderungen durch Qualitätssicherung, ärztliche Weiterbildung, durch administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der Überprüfung der Behandlungsdauer und insbesondere den Anstieg der fallbezogenen Leistungen bei enormen Verweildauerverkürzungen noch nicht vorhersehbar. Insgesamt ist aber die Psych-PV unverändert auskömmlich. Sie lässt flexibel nutzbare Gestaltungsspielräume innerhalb des Gesamtrahmens zu. Dieser kann z.B. genutzt werden für ausgeweitete tagesklinische Behandlung in Verbindung mit der Institutsambulanz. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, Ressourcen optimal ein zusetzten und die Qualität der klinischen Behandlung psychisch Kranker weiter zu verbessern.
Quelle: Das Vorwort zu
Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)
Textausgabe mit Materialien und Erläuterungen für die Praxis
Heinrich Kunze, Ludwig Kaltenbach (Hrsg)
4., überarbeitete und aktualisierte Auflage / 2003
Verlag W. Kohlhammer