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Archiv der Artikel die mit Bundespflegesatzverordnung getagged sind.

Psych-PV zu hundert Prozent

Zu Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BPflV)
In Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb sind in § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 die Wörter “zu 90 Prozent” durch die Wörter “zu 100 Prozent” zu ersetzen.

Begründung:
Bei der Festsetzung [...]

AG der Obersten Landesbehörden – AOLG

In der 20. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden am 15./16.11.2007 in Wiesloch wurde folgender Beschluss gefasst:
“Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden (AOLG) unterstützt den Vorschlag des Bundesministeriums für Gesundheit, ein eigenständiges, tagesbezogenes, pauschaliertes Vergütungssystem für psychiatrisch-psychotherapeutische Krankenhäuser und Fachabteilungen zu entwickeln. Als Ausgangsgrundlage hierfür sollen die Leistungskomplexe, die der Psychiatrie-Personalverordnung zu Grunde liegen, genutzt werden. [...]

Grundlagen zu Finanzierung der Psych-PV

Das Material zu Realität Psych-PV stammt vom Oktober 2000. Eigentlich ist die rechtliche Situation so gestaltet, dass es kein Problem geben sollte, die erforderlichen Mittel bei den Pflegesatzverhandlungen zu vereinbaren. Die Ergebnisse sind aber so, wie sie durch die Evaluation der Aktion Psychisch Kranke festgestellt worden sind – in der Realität sitzen die Kostenträger am [...]

Die BPflV gilt weiter für Krankenhäuser und Abteilungen der Psych-PV

vorgestellt beim DGPPN-Kongreß am 30. November 2002 im ICC Berlin:
• Insgesamt unterliegen circa 750 Einrichtungen und Abteilungen mit rund 62000 Betten der Psych-PV mit 2,6 Mrd. € Budgetvolumen (ca. 5% der Gesamtausgaben für Krankenhausbehandlung)).
• Ein Großteil entfällt auf Erwachsenenpsychatrie mit 593 Einrichtungen und Abteilungen und rund 57000 Betten.
Schwerpunkte bilden die
Allgemeine Psychiatrie (378),
Allgemeine Psychatrie/Tagesklinik (162) [...]

Briefe an die Politik

November 2007
An aktive Politiker mit der Bitte um Unterstützung. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken benötigen eine neue gesetzliche Grundlage für ihre Personalausstattung. Diese sollte auf der Psychiatrie-Personalverordnung aufbauen.
Ausgangspunkt unserer Überlegungen ist:
Die bundesdeutschen Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie – im Bereich der Kinder- und Jugend- sowie der Erwachsenenpsychiatrie – leiden unter Personalnot.
Die Personalausstattung psychiatrisch-psychotherapeutischer Kliniken, die für eine [...]