{"id":8,"date":"2007-12-05T01:43:35","date_gmt":"2007-12-05T00:43:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.psych-pv.de\/?p=8"},"modified":"2007-12-05T01:50:29","modified_gmt":"2007-12-05T00:50:29","slug":"briefe-an-die-politik","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.psych-pv.de\/?p=8","title":{"rendered":"Briefe an die Politik"},"content":{"rendered":"<p><em>November 2007<\/em><\/p>\n<p>An aktive Politiker mit der Bitte um Unterst\u00fctzung. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken ben\u00f6tigen eine neue gesetzliche Grundlage f\u00fcr ihre Personalausstattung. Diese sollte auf der Psychiatrie-Personalverordnung aufbauen.<\/p>\n<p>Ausgangspunkt unserer \u00dcberlegungen ist:<\/p>\n<p>Die bundesdeutschen Kliniken f\u00fcr Psychiatrie und Psychotherapie \u2013 im Bereich der Kinder- und Jugend- sowie der Erwachsenenpsychiatrie \u2013 leiden unter Personalnot.<\/p>\n<p>Die Personalausstattung psychiatrisch-psychotherapeutischer Kliniken, die f\u00fcr eine angemessene station\u00e4re Behandlung erforderlich ist, wird \u00fcber die Personalverordnung Psychiatrie (Psych-PV) bundeseinheitlich geregelt. Eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgef\u00fchrte bundesweite Umfrage zur Evaluation der Psych-PV durch die Aktion Psychisch Kranke hat aber ergeben, dass die Personalstellen gem\u00e4\u00df Psych-PV in bedrohlicher Weise unterfinanziert sind. Die Kliniken k\u00f6nnen die notwendige Personalausstattung nicht mehr vorhalten.<\/p>\n<p>Der Grund f\u00fcr die allgemeine Absenkung der Personalausstattung ist eine seit \u00fcber 10 Jahren g\u00fcltige Regelung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV \u00a7 6 Abs. 2). Sie hat bewirkt, dass die in den j\u00e4hrlichen Budgetverhandlungen der Krankenh\u00e4user maximal erreichbaren Budgetzuw\u00e4chse seit Jahren regelm\u00e4\u00dfig bedeutend unter den tariflich bedingten Personalkostensteigerungen geblieben sind. In einem Teil der Kliniken bestehen mittlerweile z.T. erhebliche Personalengp\u00e4sse, wie man sie aus der Zeit vor Einf\u00fchrung der Psych-PV kennt. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken haben infolge des sehr hohen Personalkostenanteils (ca. 80 %) die \u201eBAT-Schere\u201c st\u00e4rker betroffen als die somatischen (hier Personalkostenanteil ca. 65 %). Auf diese Weise ist das Gebot der Gleichbehandlung psychisch und somatisch Kranker de facto unterlaufen worden.<!--more--><\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich hat  eine ausgepr\u00e4gte Leistungsverdichtung in den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken seit Einf\u00fchrung der Psych-PV stattgefunden. Im Zeitraum 1991 \u2013 2004 stiegen die Fallzahlen erheblich; die Verweildauern, die Pflegetage und die aufgestellten Betten gingen deutlich zur\u00fcck. Es kamen zeitintensive Pflichtaufgaben ohne Gegenfinanzierung hinzu (Qualit\u00e4tssicherung, Dokumentation, erweiterte Weiterbildungsanforderungen).<\/p>\n<p>In den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken ist die Zeit des therapeutischen Personals f\u00fcr Patienten (und Angeh\u00f6rige) das entscheidende Kriterium der Strukturqualit\u00e4t. Sie kann nicht beliebig verk\u00fcrzt, komprimiert oder beschleunigt werden. Wir sind uns wohl bewusst, dass wir durch Prozessoptimierung zum Qualit\u00e4tserhalt beizutragen haben. Doch k\u00f6nnen unsere energischen Anstrengungen nicht mehr die Folgen der inzwischen eingetretenen Personalabsenkung ausgleichen.<\/p>\n<p>Diese besorgniserregende Entwicklung ist eingetreten, obwohl die volkswirtschaftliche Bedeutung psychischer Erkrankungen betr\u00e4chtlich zugenommen haben, wie an der steigenden Zahl von Arbeitsunf\u00e4higkeitstagen und Fr\u00fchberentungen aus psychischen Gr\u00fcnden erkennbar ist.<\/p>\n<p>Die Unterfinanzierung der Personalstellen nach Psych-PV ber\u00fchrt auch die Bundesl\u00e4nder, da sie  Verantwortung f\u00fcr Qualit\u00e4t und Effizienz der \u201ekomplement\u00e4ren\u201c Versorgung tragen. Da station\u00e4res und komplement\u00e4res Versorgungssystem sich wie ein System kommunizierender R\u00f6hren verhalten, wird eine Unterausstattung der krankenkassenfinanzierten Kliniken zwangsl\u00e4ufig zu einer Kostensteigerung im Komplement\u00e4rbereich (Finanzierung nach SGB XII und durch Zuwendungsmittel) f\u00fchren. Die Personalbemessung nach  Psych-PV \u201edient vor allem dem Ziel, in der Psychiatrie eine Therapie zu erm\u00f6glichen, die die Patienten bef\u00e4higt, au\u00dferhalb station\u00e4rer Einrichtungen ihr Leben weitgehend selbst zu gestalten, sie also wieder in die Gesellschaft einzugliedern.\u201c (Pressemitteilung des BMA vom 30. April 1990) Dieser pr\u00e4ventive und sozialrehabilitative Ansatz psychiatrisch-psychotherapeutischer Arbeit hat in den Kliniken w\u00e4hrend der letzten Jahre bedauerlicherweise zunehmend zur\u00fccktreten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Missst\u00e4nde erfordern aus unserer Sicht:<\/p>\n<p>Die Finanzierung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken muss auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken aus guten Gr\u00fcnden von der Finanzierung nach Fallpauschalen ausgenommen. Derzeit ist ungekl\u00e4rt, wie ihre Finanzierung nach Ende der sog. Konvergenzphase ausgestaltet sein wird.<\/p>\n<p>Aus unserer Sicht mu\u00df ein zuk\u00fcnftiges Krankenhaus-Verg\u00fctungssystem \u2013 bezogen auf die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken \u2013 folgenden Kriterien gen\u00fcgen:<\/p>\n<p><strong>1.\teigenst\u00e4ndiges, leistungsorientiertes, tagesbezogenes,  pauschaliertes Verg\u00fctungssystem.<\/strong><br \/>\nEs kann nicht als Fallpauschalensystem \u2013 in Analogie zum DRG-System der somatischen Medizin \u2013 konzipiert werden, da im internationalen Vergleich bislang kein einziges derartiges System mit effizienter Steuerung psychiatrisch-psychotherapeutischer Krankenhausbehandlung erfolgreich realisiert worden ist.<\/p>\n<p><strong>2.\tausreichende personelle Strukturqualit\u00e4t bei Einf\u00fchrung des neuen Verg\u00fctungssystems.<\/strong><br \/>\nDas k\u00fcnftige Verg\u00fctungssystem mu\u00df auf einem Personal-Ist (bzw. Budgetansatz) der Krankenh\u00e4user aufbauen, das sich an der tats\u00e4chlichen Erf\u00fcllung der geltenden Psych-PV orientiert. Anderenfalls wird deren derzeit massive Unterschreitung zum Ma\u00dfstab k\u00fcnftiger Finanzierung.<\/p>\n<p><strong>3.\tBemessung der Personalausstattung auf der Basis der sog. Behandlungsbereiche der  Psych-PV.<\/strong><br \/>\nDadurch ist gew\u00e4hrleistet, dass sich die k\u00fcnftige leistungsorientierte Verg\u00fctung an konkret bestimmbaren Therapieerfordernissen (im Sinne des personenzentrierten Behandlungsansatzes) orientiert.<br \/>\n<strong>4.\tFortentwicklung und Anpassung der Psych-PV. Den ver\u00e4nderten Bedingungen in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung ist Rechnung zu tragen.<\/strong><br \/>\nErgebnisse der Therapie- und Versorgungsforschung sind mit zu ber\u00fccksichtigen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr den mittlerweile sehr hohen Stellenwert psychotherapeutischer Behandlungsma\u00dfnahmen bei nahezu allen psychischen Erkrankungen. Die spezifische Kombination von psychopharmakologischen, psychotherapeutischen und soziotherapeutischen Methoden, wie sie in psychiatrischen Kliniken etabliert ist, muss ihren Niederschlag in der Psych-PV finden.<\/p>\n<p><strong>Daraus leiten sich folgende Perspektiven und Empfehlungen ab:<\/strong><br \/>\nPsychisch Kranke beklagen sich umso weniger \u00fcber unzureichende Behandlung, je kr\u00e4nker sie sind. Aufgrund ihrer St\u00f6rung sind sie oft nicht in der Lage, sich nachhaltig f\u00fcr ihre Interessen einzusetzen und diese in der politischen Diskussion zu artikulieren. Genau aus diesem Grunde sind sie auf den besonderen Schutz des Staates angewiesen.<\/p>\n<p>Die Psych-PV ist eine Qualit\u00e4tsgarantie des Staates f\u00fcr ausreichende Krankenhausbehandlung.  \u00a770 SGB V formuliert: \u201eDie Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Ma\u00dfnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.\u201c  In der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages 4. Juli 2002 (\u201e25 Jahre Psychiatrie-Reform \u2013 Verstetigung und Entwicklung\u201c) wird zurecht an die Zielsetzung der Psychiatrie-Enquete erinnert, die (damals) inhumanen Verh\u00e4ltnisse in den psychiatrischen Krankenh\u00e4usern \u00fcberwinden zu wollen. Die Entschlie\u00dfung stellt eine Warnung vor einer R\u00fcckkehr zu den alten Zust\u00e4nden dar.<\/p>\n<p>Die durch die Psych-PV versprochene Qualit\u00e4tsgarantie hat zunehmend an Bedeutung verloren aufgrund der mit ihr inkompatiblen Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Deren Reformulierung ist in der Diskussion.<\/p>\n<p>Wir bitten Sie darum, im Gesetzgebungsprozess eine \u00c4nderung der BPflV zu unterst\u00fctzen, die eine R\u00fcckkehr zu ausreichender Personalausstattung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken (gem\u00e4\u00df Psych-PV) erlaubt. Konkret bitten wir Sie, sich gegen\u00fcber dem Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit f\u00fcr folgende Gesetzes\u00e4nderungen einzusetzen:<\/p>\n<p><strong>\u2022\tAnpassung der Berichtigungsrate nach BPflV \u00a7 6 Abs. 2 und \u00a7 15 Abs.1.<\/strong><br \/>\nDie Tarifentwicklung eines Budgetjahres (nicht der Vergangenheit) wird ange-messen ausgeglichen. Tarifbedingte Personalaufwendungen sind im Budget zu ber\u00fccksichtigen<\/p>\n<p><strong>\u2022\tZu den Daten, welche der Pflegesatzverhandlung zu Grunde zu legen sind (BPflV \u00a7 17, Abs. 4),<\/strong><br \/>\nm\u00fcssen auch die sog. Stichtagserhebungen nach Psych-PV und die daraus abgeleiteten Personalanhaltszahlen geh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>\u2022\tZunahme der Fallzahlen als Ausnahmetatbestand ber\u00fccksichtigen.<\/strong><br \/>\nDies ist zwar in BPflV \u00a7 6 Abs.1, Satz 4, Nr.1 vorgesehen, kann jedoch nicht vor die Schiedsstelle gebracht werden. Das kann erreicht werden, indem in BPflV  \u00a7 19 Abs. 3 wegf\u00e4llt: \u201e\u00a7 6 Abs. 1, Satz 4, Nr. 1\u201c.<\/p>\n<p><strong>\u2022\tQuersubventionierung zu Lasten der Personalstellen gem\u00e4\u00df Psych-PV verhindern.<\/strong><br \/>\nNach BPflV \u00a7 6 Abs. 1, Satz 4,  Nr.4 ist  \u201esicher zu stellen, dass das Personal nicht anderweitig eingesetzt wird\u201c. Die Anforderung \u201esicher zu stellen\u201c, muss praktisch umsetzbar geregelt werden. Im Budgetabschluss aller Kliniken k\u00f6nnte ausgewiesen werden, wie viele der vereinbarten Psych-PV-Stellen unter dem \u201eDeckel\u201c tats\u00e4chlich finanziert sind.<br \/>\nF\u00fcr die psychiatrisch-psychotherapeutischen Abteilungen an Allgemeinkrankenh\u00e4usern ist ein separates Budget zu vereinbaren.<br \/>\n<strong>\u2022\tBPflV pr\u00e4zisieren: Neugestaltung des Formblattes L2 LKA BPflV.<\/strong><br \/>\nKlare Trennung der VK-Werte f\u00fcr \u201e\u00c4rzte (nur Regeldienst)\u201c und der VK-Werte f\u00fcr Bereitschaftsdienste, Nachtwachen, Ambulanz, Poliklinik, Konsile, Forschung und Lehre.<br \/>\nDer \u201eMedizinisch-technische Dienst\u201c enth\u00e4lt auch Nicht-Psych-PV-Berufsgruppen. Alle Psych-PV-Berufsgruppen sind als separate Berufsgruppen aufzuf\u00fchren (separate Spalten im Blatt L2 f\u00fcr Psych-PV-Personal sowie anderes Personal).<\/p>\n<p><strong>\u2022\tRechtsweg zur Durchsetzung der Psych-PV beschleunigen.<\/strong><br \/>\nDie gerichtliche Durchsetzung von Psych-PV-Anspr\u00fcchen ist auf eine vertretbare Zeit zu verk\u00fcrzen. Denn der Instanzenweg Schiedsstelle \u2013 Verwaltungsgerichte dauert viele Jahre.<\/p>\n<p>Wir bitten Sie, sich f\u00fcr die von uns angeregten gesetzgeberischen \u00c4nderungen einzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>November 2007 An aktive Politiker mit der Bitte um Unterst\u00fctzung. Die psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken ben\u00f6tigen eine neue gesetzliche Grundlage f\u00fcr ihre Personalausstattung. Diese sollte auf der Psychiatrie-Personalverordnung aufbauen. 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